Jedes jahr gehen bei der deutschen Polizei mehr als 50.000 Vermisstenanzeigen ein, die allein Kinder und Jugendliche betreffen.
Insgesamt liegt die Zahl aller Vermisstenfälle die Jugendliche und Kinder betreffen pro Jahr bei bis zu 100.000.
Die Gründe für das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen sind vielfältig. Den größten Anteil von bis zu 98 % dieser Vermisstenfälle machen Kinder und Jugendliche aus, die aus eigenem Antrieb
ihr familiäres Umfeld und ihre gewohnte Umgebung verlassen. Es handelt sich hierbei im allgemeinen Sprachgebrauch um so genannte Ausreißer.
Die allgemeine Bedeutung eines Ausreißers lautet wie folgt: Eine Person, die sich von einem bestimmten Ort oder von einer bestimmten Institution absetzt oder entfernt.
Wir wissen aus unserer Erfahrung, dass junge Menschen aus sehr unterschiedlichen Gründen ausreißen: Sie folgen anderen, zumeist älteren Personen oder auch Gruppen, weil sie eine Beziehung
entwickelt haben und gleichzeitig in Abhängigkeit zu diesen stehen.
Kinder und Jugendliche laufen von zu Hause oder aus ihrer gewohnten Umgebung davon, weil sie Opfer von Mobbing oder auch Missbrauch geworden sind. Sehr häufig stellt auch das Unglücklichsein
ansich einen Beweggrund zum Weglaufen dar. Manchmal findet sich der Beweggrund auch letztlich in dem grundsätzlichen Drang nach eigenen Freiräumen.
Wir versuchen insbesondere in diesen Fällen, das Verhalten der Kinder und Jugendlichen nicht zu beurteilen. Wir bemühen uns darum, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten Optionen zu erarbeiten,
wie wir ihnen helfen können.
Auch in diesen Fällen ist die Einleitung geeigneter Suchmaßnahmen angezeigt. Wie diese schließlich ausfällt, ergibt sich allein aus dem Einzelfall und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten
und der Polizei.
Auch aus dem vorerst freiwilligen Entschwinden ergeben sich in einigen Fällen Situationen, die das Wohlergehen des Kindes oder der/des Jugendlichen gefährden.
Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug - die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung durch einen fremden Täter und der Tat eines
Elternteils, der im Zusammenhang mit familiären Krisen und Konflikten das gemeinsame Kind ins Ausland bringt. Die Begriffe Kindesentzug und Kindesmitnahme sollen die familiäre Dynamik im
Hintergrund in das Blickfeld rücken. Allerdings ist und bleibt eine Kindesmitnahme oder ein Kindesentzug durch einen Elternteil zugleich eine Kindesentführung, die auch
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ein Kindesentzug ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das
gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils aus dessen Einflussbereich oder häufig auch ins Ausland bringt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den
Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist - aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil - nicht das Recht hat, mit dem
Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm oder ihr lebt.
Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen. Erfahrungen zeigen, dass Ängste
vor einer Kindesentführungen oder die Drohung damit vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten.
Dieses zumeist im Vorfeld oder in einer akuten Trennungssituation, aber auch noch nach bereits lange zurückliegender Trennung. Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch
über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern oder rückgängig zu machen.
Kinder werden so immer häufiger zum Spielball in der Auseinandesetzung der zerstrittenen Elternteile gemacht.
In binationalen Partnerschaft spielt oftmals auch die Angst des ausländischen Elternteils davor, im fremden Land keine Aussicht auf Zusprechung der elterlichen Sorge zu haben, eine Rolle für die
Entführung des eigenen Kindes ins Heimat-/ oder Ausland.
Motiv: Deutschlandkarte Saatchi & Saatchi, Frankfurt
Letztlich bleibt neben den vorgenannten Phänomenen noch der Anteil der Kinder und Jugendlichen übrig, deren Schicksal ungeklärt bleibt.
In diesen Fällen fehlen oft über Monate oder gar Jahre hinweg jegliche Hinweise über den Verbleib des vermissten Kindes oder Jugendlichen.
Im Durchschnitt gelten in Deutschland etwa 1.500 Kinder und Jugendliche als andauernd vermisst. Die Zahlen weichen, je nachdem ob Fälle aufgeklärt wurden oder aber neue hinzugetreten sind, im
Bereich von einigen hundert Fällen.
Die zuletzt im Mai des Jahres 2008 durch das BKA bekanntgegebene Zahl lag bei 1730 andauernd vermissten Kindern und Jugendlichen.
Mögliche Hintergründe für das Verschwinden können auch hier das freiwillige Entschwinden oder aber ein Unglücksfall sein. Ebenso besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit, dass Kinder und
Jugendliche Opfer eines Verbrechens geworden sein könnten. Trotzdem der Faktor Zeit in vielen Fällen des Verschwindens als potentieller Indikator für das Wohlergehen der vermissten Person
angeführt wird, so klären sich einzelne Vermisstenfälle auch nach mehreren Jahren wieder auf.
Das promineteste Beispiel in der Vergangenheit dürfte der Fall der seit 1998 vermissten Natascha Kampusch. Die damals zehnjährige Österreicherin wurde 1998 in Wien entführt und länger als acht
Jahre gefangen gehalten, bis sie sich schließlich am 23. August 2006 selbstständig aus ihrer Situation befreien konnte.
Nichtsdestotrotz stellen gerade die ungeklärten und oftmals über Jahre andauernden Vermisstenfälle eine besondere und vielmehr außerordentliche Belastung für die betroffenen Eltern und die
Familie eines vermissten Kindes dar.